Aktuell

Änderung des ELG in der AHV und IV. Position der IGAB.

Die IGAB hat ihre Position im Rahmen der Konsultation zum Entwurf für die Änderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV übermittelt. Im Großen und Ganzen unterstützt sie den Entwurf und schlägt vor, ihn zu ergänzen. Der Begriff der Betreuung muss...

GV 2023 und Kolloquium: Jetzt anmelden !

Die Mitglieder der IGAB sind eingeladen, sich für die nächste Generalversammlung anzumelden, die am 6. Juni 2023 in Bern stattfinden wird. Das Formular ist online unter Aktivitäten / Veranstaltungen (Gehe zum Ende der Seite). Im zweiten Teil des Nachmittags, ab 15...

SAVE THE DATE – Die nächste GV wird am 6. Juni 2023 stattfinden

Die Generalversammlung findet am Dienstag, den 6. Juni, von 13.30 bis 14.30 Uhr im Hotel Kreuz in Bern statt.Danach folgt das jährliche Kolloquium von 15.00 bis 17.30 Uhr. Programm und Anmeldungen folgen demnächst auf der Seite Aktivitäten - Veranstaltungen.

Langzeiturlaub für Eltern von schwerkranken Kindern

Am 1. Juli wird der zweite Teil des Gesetzes zur Unterstützung von betreuenden Angehörigen in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt können sich Eltern von schwerkranken oder verletzten Kindern bis zu 14 Wochen von der Arbeit freigestellen lassen, ohne dass sie einen...

Der Assistenzbeitrag der IVG unter die Lupe

Der Assistenzbeitrag wurde am 1. Januar 2012 im Rahmen der IVG-Revision 6a eingeführt und hat zum Ziel, die Selbstbestimmung und Lebensqualität von Menschen mit einer Behinderung zu stärken. Die fortlaufende Evaluation lieferte regelmässig detaillierte Daten und...

Covid-19 – Die IGAB stellt fünf Forderungen an den Bundesrat

Die IGAB-Mitglieder waren seit Beginn der Pandemie und den dringenden Massnahmen des Bundesrates besonders beschäftigt. In direkter Zusammenarbeit mit pflegenden Angehörigen vor Ort war es in den letzten Wochen sehr schwierig, den dringenden Bedürfnissen der...

Bis 14 Wochen Betreuungsurlaub

Wer kranke Angehörige pflegt, soll mehr bezahlten Urlaub bekommen SRF, 4.12.2019 Eltern schwerkranker Kinder sollen bis zu 14 Wochen Betreuungsurlaub nehmen können. Wer Angehörige betreut, soll dafür bis zu zehn Tage bezahlten Urlaub pro Jahr erhalten. Nach dem...

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