Der Assistenzbeitrag wurde am 1. Januar 2012 im Rahmen der IVG-Revision 6a eingeführt und hat zum Ziel, die Selbstbestimmung und Lebensqualität von Menschen mit einer Behinderung zu stärken. Die fortlaufende Evaluation lieferte regelmässig detaillierte Daten und Informationen zu Anzahl und Charakteristik der Assistenzbeziehenden, zu den Auswirkungen des Assistenzbeitrags auf deren Lebenssituation, zu den Assistenzpersonen sowie zur Entwicklung der Kosten der Massnahme. Im Schlussbericht wird Bilanz über die Periode 2012 bis 2019 gezogen. Es zeigt sich eine nach wie vor konstante Zunahme der Nachfrage sowie eine insgesamt hohe Zufriedenheit der Assistenzbeziehenden mit der neuen Leistung. (Bureau BASS)

Link zum Synthesebericht (2012-2019) des Büro BASS. Das Büro BASS hat alle Evaluationen und den Syntesebericht durchgeführt.

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