Am 21. September hat der Ständerat das Postulat von Marianne Maret (CVP, VS) „Entschädigung für Erwerbsausfall auch für die Eltern und andere Angehörige von Erwachsenen mit einer Behinderung“ mit 28 zu 10 Stimmen angenommen. Die Interessengemeinschaft Betreuende und pflegende Angehörige (IGAB) hat diesen Text unterstützt und die Ständerätinnen und Ständeräte persönlich aufgefordert, ihn gegen den Willen des Bundesrates anzunehmen. Das ist ein schöner Sieg für die IGAB.

Das Postulat verlangt, dass Angehörige, die Erwachsene mit einer Behinderung betreuen, ein Recht auf Entschädigung für Erwerbsausfall erhalten, falls erneut Lockdown-Massnahmen, wie etwa die Schliessung von Tagesstrukturen (z. B. Schulen oder Werkstätten) zum Tragen kommen. Bei der Schliessung am 16. März mussten sich die Angehörigen nämlich durchgehend und ganztägig der Betreuung ihrer erwachsenen Angehörigen widmen und konnten teilweise nicht mehr zur Arbeit gehen. Doch hatten sie keinen Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz. Dies soll sich in Zukunft ändern. Denn es gibt keinen Grund, für Menschen mit Behinderung, die nicht ohne ständige Betreuung auskommen können, eine Altersgrenze von 12, dann 18 oder 20 Jahren festzulegen, wie dies der Bundesrat tut.

Der Bundesrat wird nun einen Bericht verfassen, der die veränderte Situation seit der ersten Corona-Welle, das neue Covid-19-Gesetz und die bisher gesammelte Erfahrung berücksichtigt. Bundesrat Alain Berset hat Marianne Maret geantwortet, dass er ihren Wunsch berücksichtigen wird. Mit der Annahme dieses Postulats hat der Ständerat gezeigt, dass er ein offenes Ohr für die Bedürfnisse der betreuenden und pflegenden Angehörigen von Erwachsenen hat. Das ist ein äusserst positives Signal.

Zum Postulat 20.3747 von Marianne Maret.

Link zu den Beratungen des Ständerats vom 21. September.

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