Ergänzungsleistungen EL sind in der Schweiz ein Recht. Sie werden auf einer » einkommensabhängigen » Basis gewährt, d.h. nach dem Vermögens- und Einkommenszustand des Einzelnen. Um sie zu erhalten, muss jede Person mehrere Bedingungen erfüllen und sie beantragen. Es wird eine genaue Berechnung durchgeführt. Bei ungenügendem Einkommen ermöglichen die EL allen Personen ein menschenwürdiges Leben, wenn sie eine AHV- oder IV-Rente, eine Entschädigung oder Leistungen der IV beziehen. Ausnahmen gibt es, wenn man kein Begünstigter ist, weil man nicht lange genug zu diesen Sozialversicherungen beigetragen hat.

Das Parlament hat die Ergänzungsleistungen einer grundsätzlichen Gesetzesreform unterzogen (EL-Reform). Ab 1. Januar 2021 gelten dafür verschiedene neue Regelungen.

IGAB-Mitglied Procap hat eine detaillierte Broschüre zu dieser Reform mit Rechnungsbeispielen veröffentlicht. Um die Broschüre in Papierform zu bestellen, besuchen Sie die Website von Procap.

Der Verband hat auch eine kostenlose Hotline eingerichtet, die vom 1. Oktober bis Ende des Jahres geöffnet ist: 032 322 84 15 von Montag bis Donnerstag von 9 bis 11 Uhr, um Fragen zu dieser Reform der EL zu beantworten.

Diese Hotline steht allen offen, unabhängig davon, ob man AHV- oder IV-Empfänger von Ergänzungsleistungen ist oder nicht Mitglied von Procap ist.

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