Am 1. Juli wird der zweite Teil des Gesetzes zur Unterstützung von betreuenden Angehörigen in Kraft treten.

Ab diesem Zeitpunkt können sich Eltern von schwerkranken oder verletzten Kindern bis zu 14 Wochen von der Arbeit freigestellen lassen, ohne dass sie einen grossen Einkommensverlust oder eine Entlassung riskieren müssen.

Weitere Informationen zu diesem neuen Urlaub finden Sie in den folgenden Quellen:

Informationen für betroffene Mitarbeiter:

Informationen für Arbeitgeber:

Zur Erinnerung: Seit dem 1. Januar dieses Jahres sind dank dem Gesetz zur Unterstützung von betreuenden Angehörigen mehrere Neuerungen in Kraft getreten: kurzfristige berufliche Abwesenheiten (3 bezahlte Tage, maximal 10 Tage pro Jahr, ausgenommen bei Krankheiten der eigenen Kinder), die Ausweitung der Zulagen für Assistenzaufgaben in der AHV, die Anpassung des Anspruchs auf die Hilflosenentschädigung der IV und den Zuschlag für die Intensivpflege sowie eine Korrektur der Reform des EL (Berücksichtigung der Miete bei der Berechnung der EL).

Siehe die Pressemitteilung der Bundesverwaltung (BSV).

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