Der Bericht des Schweizer Gesundheitsobservatoriums OBSAN 03/2026 stützte sich auf vier offizielle Schweizer Erhebungen, die als relevant erachtet wurden, d. h. die „eine Schätzung der Anzahl der betreuten Angehörigen im Alter von 65 Jahren und älter ermöglichen“ und der gewählten Definition von „betreuende Angehörige“ entsprechen.
Während der letzte Bericht des Bundesrats vom Oktober 2025 von 600’000 betreuenden Angehörigen sprach, schätzt der OBSAN-Bericht eine plausiblere Zahl zwischen 1,4 und 1,7 Millionen Personen.
Die vom OBSAN zugrunde gelegte Definition der Angehörigenbetreuung entspricht derjenigen von Gesundheitsförderung Schweiz aus dem Jahr 2019: ««Betreuende Angehörige sind Personen aller Altersgruppen, die einen Menschen unterstützen, dem sie sich verbunden oder verpflichtet fühlen. Sie leisten Unterstützung in der Bewältigung und Gestaltung des Alltags für eine Person, die dies aus gesundheitlichen Gründen nicht alleine kann. Gründe für die Unterstützungsbedürftigkeit schliessen physische und psychische Erkrankungen, Behinderung oder Gebrechlichkeit ein. Von betreuenden Angehörigen spricht man, wenn diese Unterstützung über längere Zeit und in wesentlichem Ausmass erbracht wird.».