Am 29. September hat der Nationalrat drei Motionen angenommen, die Schutzmassnahmen für
das Anstellungsmodell pflegender Angehöriger vorsehen. Dabei geht es um
Grundpflegeleistungen, deren Kosten von den Krankenkassen übernommen werden.
Die IGAB begrüsst diese notwendigen Entscheide. Sie stellen ein Modell, das den
betroffenen Personen viel bringt, nicht infrage, sondern schaffen die Grundlage für
einen Rahmen, der Missbräuche durch bestimmte Hilfe- und Spitex-Organisationen
eindämmen soll, die rund um dieses Modell entstanden sind.